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Eheschließung

Hände von Hochzeitspaar mit Brautstrauss

Hände von Hochzeitspaar mit Brautstrauss © Colourbox

Artikel

Wenn Sie mit einem Deutschen oder einem in Deutschland lebenden Ausländer die Ehe schließen möchten, finden Sie auf dieser Seite die notwendigen Informationen.

Allgemeine Informationen

Bitte kontaktieren Sie auch das Standesamt um Informationen über die notwendigen Unterlagen für die Eheschließung zu erhalten.

Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Geburtsurkunde
  • Anmeldung zur Eheschließung oder Schreiben des deutschen Standesamts über den Bearbeitungsstand der Eheschließung (die Anmeldung muss dann zur Visumerteilung nachgereicht werden)
  • Passkopie der/des Verlobten in Deutschland (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Formlose Einladung der/des Verlobten in Deutschland
  • Meldebescheinigung der/des Verlobten in Deutschland
  • Anerkannter Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) oder Dokumente, die einen Ausnahmetatbestand begründen (siehe Merkblatt zum Sprachnachweis)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

    Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Falle des Familiennachzugs mit Aufnahme in die Familienversicherung. Diese ist erst nach Eheschließung und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich. Bis zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

  • Ehefähigkeitszeugnis oder Befreiung des zuständigen Oberlandesgerichts von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses
  • Mietvertrag der/des Verlobten in Deutschland
  • Arbeitsvertrag der/des Verlobten in Deutschland
  • Bei Vorreisen nach Deutschland und/oder bei Reisen der/des Verlobten nach Tadschikistan: Kopien der Visa und der Ein-/Ausreisstempel
  • ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Bei Vorehen: sämtliche Heirats-/Sterbe-/Scheidungs-/Nämensänderungsurkunden Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin in unserem Terminvergabesystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung. Visa zum Nachzug zu deutschen Ehegatten sind von der Visagebühr befreit.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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