Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
| Euro
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Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts)
| 56,43 €
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Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen
| 79,57 €
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Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien)
| 23,06 €
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Verpflichtungserklärung
| 29 €
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Beurkundung von Willenserklärungen
| 84,22 -103,69 €
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Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage)
| 34,07€
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Die Zahlung ist in EUR per Kreditkarte (Visa/Master) möglich oder nach dem tagesaktuellem Zahlstellenkurs in bar in TJS.
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