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Fachkraft mit Berufsausbildung

02.06.2025 - Artikel

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original und mit einer (1) Kopie
  • und / bei reglementierten Berufen die Berufsausübungserlaubnis ( z. B. Pflegeberufe; eine vollständige Liste der reglementierten Berufen finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit oder EU-Kommission)

Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle im Original und mit einer (1) Kopie

Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link zur www.anerkennung-in-deutschland.de

  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Nachweise über konkretes Arbeitsplatzangebot (Arbeitsvertrag)
  • Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
  • Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmenden besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

  • Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit einer (1) Kopie (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2024: 49.830 € brutto/Jahr)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Falls beschleunigtes Fachkräfteverfahren:

Nachweis, falls der künftiger Arbeitgeber bereits in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Einreise nach Deutschland betreibt.
Sollte der Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Deutschland noch beantragen, wird die Auslandsvertretung unaufgefordert um Information gebeten. In diesem Fall wird das Visumverfahren bis zur Entscheidung der Behörde in Deutschland ausgesetzt.

Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung eines Visums mit Ausnahme der Visumgebühr, die direkt am Visaschalter im Gebäude der Botschaft erhoben wird, kostenfrei ist!
Die Botschaft arbeitet mit keinen Reisebüros oder Visaagenturen zusammen! Dies gilt auch für die unmittelbar neben der Botschaft befindlichen Servicebüros! Behauptungen von Mitarbeitern von Reise- oder Servicebüros, dass sie mit der Botschaft zusammenarbeiten, sind falsch!
Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags kann von Niemandem beeinflusst werden, da ausschließlich das aus Deutschland stammende Personal über die Anträge entscheidet. Wird Ihnen Anderes versprochen, werden Sie belogen- zahlen Sie keinesfalls Geld!
Glaubwürdige Auskünfte über Visaangelegenheiten erhalten Sie kostenlos von in der Visastelle tätigen Mitarbeiter/-innen der Botschaft während der Telefonservicezeiten oder per E-Mail. Andere Personen sind nicht zu Auskünften berechtigt!

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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