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Deutsche Reisepässe und Personalausweise
Biometrische Reisepässe und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur persönlich beantragt werden. Der Druck erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Express-verfahren nicht rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit benötigt die Vertretung entsprechende Nachweise (z. B. Flugbuchung u. ä.). Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass manche Staaten die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten.
Notwendige Unterlagen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)
- Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt)
- letzter deutscher Reisepass (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Datenseite dieses Passes
- Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische)
- Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
- deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
- bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
- falls Sie nicht die tadschikische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
- für deutsche Staatsangehörige für Tadschikistan: tadschikische Aufenthaltsgenehmigung
- zwei aktuelle, biometrische Passbilder
- Abmeldebestätigung aus Deutschland (nur nötig wenn im letzten deutschen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
Falls Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass beantragen, und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben haben, werden bei Antragstellung benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)
- deutsche Reisepässe des deutschen Vorfahrens
- falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern
- falls zutreffend, Ihre Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Urkunde des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art 3 RuStAÄndG von 1974)
Bei Minderjährigen zusätzlich:
persönliche Vorsprache des Minderjährigen und beider Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
Sollte nur ein Elternteil zur Antragstellung vorsprechen können, muss der andere Elternteil seine Zustimmung bei einem deutschen oder tadschikischen Notar, beim deutschen Bürgeramt oder bei der örtlichen deutschen Auslandsvertretung erteilen. Diese Zustimmung sowie eine beglaubigte Kopie des Passes oder Personalausweises müssen bei Antragstellung im Original vorgelegt werden.
- Reisepass oder Personalausweis beider Eltern
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern
- bei alleinigem Sorgerecht nur eines Elternteils oder bei Vormundschaft: gerichtliche Entscheidung bzgl. Sorgerecht bzw. zur Vormundschaft
- bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des anderen Elternteils
Vor der Erstausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung/ Geburtsanzeige erforderlich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!
Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Passgebühren
Antragsteller ab 24 Jahre | Antragsteller unter 24 Jahre | |
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland | € 101,00 | € 68,50 |
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten | € 22,00 | € 22,00 |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk) | € 70,00 | € 37,50 |
Zuschlag für Express-Pässe | € 32,00 | € 32,00 |
Vorläufiger Reisepass | € 70,00 | € 70,00 |
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit | € 26,00 | € 26,00 |
Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin | € 84,14 | € 84,14 |
Wohnsitzänderung im Reisepass (gebührenfrei)
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, muss die Eintragung des neuen Wohnortes durch die zuständige Auslandsvertretung erfolgen. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
Wenn im Pass bzw. Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist, ist auch die Vorlage einer Abmeldebestätigung erforderlich. Im Reisepass wird nur der Wohnort eingetragen ohne Angabe der genauen Adresse.
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass
- tadschikische Aufenthaltserlaubnis.
Wenn im Pass bzw. Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist, ist auch die Vorlage einer Abmeldebestätigung erforderlich. Im Reisepass wird nur der Wohnort eingetragen ohne Angabe der genauen Adresse.