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IT Spezialist mit Berufserfahrung
Welche Unterlagen zur Antragstellung:
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als IT-Spezialist
Das erforderliche Mindestgehalt wird jährlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben. Im Jahr 2025 sind es 43.759,80 Euro Brutto pro Jahr.
- Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Nachweis der Berufserfahrung im IT-Bereich (mind. drei Jahre in den letzten sieben Jahren)
- Anerkannter Nachweis über Deutschkenntnisse (B1) - Ausnahmen sind möglic
- Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
- Geburtsurkunde
- Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse (absolvierte Schulungen oder Prüfungen)
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Erklärung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:
Nachweis, falls der künftiger Arbeitgeber bereits in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Einreise nach Deutschland betreibt.
Sollte der Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Deutschland noch beantragen, wird die Auslandsvertretung unaufgefordert um Information gebeten. In diesem Fall wird das Visumverfahren bis zur Entscheidung der Behörde in Deutschland ausgesetzt.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen
1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.
2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.
3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.
Terminvergabe
Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen. Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem buchen (Kategorie Nationale Visa).