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IT Spezialist mit Berufserfahrung

02.06.2025 - Artikel

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis als IT-Spezialist

Das erforderliche Mindestgehalt wird jährlich vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben. Für das Jahr 2023 beträgt das Mindestbruttogehalt 4.380 € monatlich bzw. 52.560 € im Jahr.

  • Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Nachweis der Berufserfahrung im IT-Bereich (mind. drei Jahre in den letzten sieben Jahren)
  • Anerkannter Nachweis über Deutschkenntnisse (B1) - Ausnahmen sind möglic
  • Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über einschlägige theoretische Kenntnisse (absolvierte Schulungen oder Prüfungen)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Erklärung zum beschleunigten Fachkräfteverfahren:

Nachweis, falls der künftiger Arbeitgeber bereits in Deutschland ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Einreise nach Deutschland betreibt.

Sollte der Arbeitgeber ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren in Deutschland noch beantragen, wird die Auslandsvertretung unaufgefordert um Information gebeten. In diesem Fall wird das Visumverfahren bis zur Entscheidung der Behörde in Deutschland ausgesetzt.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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