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Visa und Einreise
Benötigen Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum? Und wenn ja, wie funktioniert die Beantragung?
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie:
TERMINBUCHUNGEN
Die Botschaft vergibt keine Termine über „Händler“, „Berater“ oder „Dienstleister“! Wir empfehlen Ihnen dringend Ihren Termin selbst zu buchen. Anderenfalls riskieren Sie, viel Zeit und Geld zu verlieren. Die Terminbuchung ist kostenlos, nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Sogenannte „Dienstleister“ oder „Visa-Agenturen“ haben keinen Einfluss auf die Prüfung von Visaanträgen. Die Entscheidung über die Anträge obliegt allein der Botschaft. Verbindliche Informationen zum Visumverfahren und den Antragsunterlagen finden Sie ausschließlich auf unserer Webseite.
Jeder Antragsteller ist selbst für die Vorlage vollständiger und echter Unterlagen zur Visumbeantragung verantwortlich. Unterlagen, die durch unseriöse „Dienstleister“ und „Visa-Agenturen“ vorbereitet werden und gefälscht sind, führen zur Ablehnung Ihres Antrags.
MAILADRESSEN
Bitte achten Sie im eigenen Interesse darauf, bei Terminregistrierung und Antragstellung eine gültige Email-Adresse anzugeben. Für Ihre eigene Erreichbarkeit während des Visumverfahrens tragen Sie selbst Verantwortung. Anderenfalls kann die Botschaft Sie bei Bedarf nicht erreichen, was eine verlängerte Bearbeitungsdauer oder die Ablehnung des Antrags zur Folge haben kann.
Visum - Ja oder Nein?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen tadschikische Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum.
Staatsangehörige der EU-Staaten sowie bestimmter weiterer Staaten benötigen kein Visum. Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie mit Hilfe dieser Liste überpüfen.
Sobald feststeht, dass Sie ein Visum benötigen, stellt sich die Frage, welche Visumart Sie beantragen müssen:
Schengen Visum oder nationales Visum?
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.
Möchten Sie nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. zum Tourismus? Für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen beantragen Sie ein Schengen-Visum. Weitere Informationen dazu hier.
Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium? Für Aufenthalte mit einer Dauer von über 90 Tagen beantragen Sie ein nationales Visum. Weitere Informationen dazu hier.
Wegen der hohen Nachfrage nach Visaterminen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Botschaft bittet daher, Anträge frühzeitig zu stellen. Bei medizinischen oder humanitären Notfällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Weitere Informationen
Wichtiger Hinweis
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.
Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren.
Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde.
Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden.
Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.