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Weg zur Fachkraft in Deutschland

Weg zur Fachkraft in Deutschland, © Botschaft

Artikel

Fachkräfte, die bereits ein Arbeitsplatzangebot haben finden auf dieser Seite alle notwendigen Informationen zur Visumbeantragung.

Anerkennung der Berufsqualifikation

Als Berufsqualifikation in diesem Sinne gelten Hochschulabschlüsse und Berufsausbildungen.

Informationen zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation finden Sie hier.

Weitereichende Informationen zur Anerkennung und Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses finden Sie hier.

Wenn Sie mehr über das Leben und Arbeiten in Deutschland erfahren möchten können Sie sich über Make it in Germany informieren.

Arbeitsplatz finden

Die Arbeitsplatzsuche ist den Antragstellern selber überlassen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Arbeitsplatz Ihrer Qualifikation entsprechen muss.

Sollten Sie wünschen zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, so finden Sie mehr Informationen auf unserer Seite zur Arbeitsplatzsuche.

Weitere Voraussetzungen

Sprachkenntnisse der deutschen Sprache sind grundsätzlich für die Erteilung eines Fachkräftevisums zur Erwerbstätigkeit nicht notwendig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber hier bestimmte Sprachkenntnisse von ihnen verlangen kann.

Bei Antragstellern über 45 Jahren ist ein Nachweis über angemessene Altersversorgung oder Monatliches Gehalt in Höhe von 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2020: 3.795 Euro brutto monatlich / 45.540 Euro brutto jährlich) vorzulegen.

Wenn sie planen in einem reglementierten Beruf zu arbeiten (z.B. Gesundheits- und Pflegeberufe) muss eine Berufsausübungserlaubnis bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Beschleunigtes Verfahren

Damit das Visumverfahren schneller Abläuft gibt es die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens.

Hier kann der Abreitgeber mit der Vollmacht der Fachkraft bzw. zukünftigen Fachkraft vor der Visumantragstellung bei der Ausländerbehörde das Verfahren einleiten (gebührenpflichtig).

Nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde wird ein Termin innerhalb von drei Wochen vergeben und der Antrag bei vollständigen Unterlagen i.d.R. innerhalb von drei Wochen entschieden.

Sollten Sie eine solche Vorabzustimmung haben, melden Sie sich bitte direkt per Kontaktformular bei der deutschen Botschaft.

Unterlagen zur Antragstellung

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unseren Merkblättern. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 1 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin über unser Terminsystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen?

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Fragen

Bei weiteren Fragen können Sie unsere FAQ zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsultieren.

Einreise von Fachkräften


Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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