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Visa für Anerkennung einer Ausländischen Berufsqualifikation

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Journalisten, © Colourbox

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Alle wichtige Informationen zum Visum für Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in Deutschland finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Für Personen mit einem Hochschulabschluss, die in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten (z.B. Gesundheitsberufe, Pflegeberufe), sowie für Personen mit einer ausländischen Berufsausbildung ist es möglich ein Visum zu erhalten um Maßnahmen in Deutschland vorzunehmen, die der Anerkennung ihrer Qualifikation dienen. Hierbei kann es sich um theoretische, wie auch praktische Maßnahmen handeln.

Hierfür ist besonders wichtig, dass bereits vor der Antragstellung das entsprechende Anerkennungsverfahren durchgeführt wurde und ein Defizitbescheid vorliegt.

Mehr Informationen zur Anerkennung erhalten Sie hier. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren direkt an die Experten.

Welche Arten von Maßnahmen können gemacht werden?

  • Kenntnisprüfungen
  • Vorbereitungskurse
  • Sprachkurse
  • Praktische Anpassungsmaßnahmen

Was ist an diesem Sprachkurs anders?

Fehlen für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis in reglementierten Berufen die erforderlichen Sprachkenntnisse, kann im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen auch die Teilnahme an einem Sprachkurs oder Fachsprachkurs erfolgen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass der Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation auf 18 Monate beschränkt ist und nur im Ausnahmefall auf 24 Monate verlängert werden kann. Reicht diese Gesamtaufenthaltsdauer für den Spracherwerb und das Ablegen der erforderlichen Prüfungen voraussichtlich nicht aus, sollten Sie zunächst ein Visum zum Sprachkurs beantragen (siehe entsprechendes Merkblatt Sprachkurs).

Wie funktioniert die praktische Anpassungsmaßnahme?

Fachkräfte mit Berufsausbildung in nicht reglementierten Berufen, die laut Defizitbescheid schwerpunktmäßig Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis erwerben müssen können diese in der Praxis in Deutschland erwerben. Hierbei muss ein Defizit im praktischen Bereich festgestellt worden sein, ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen mit Weiterbildungsplan und eine Verpflichtung des Arbeitgebers den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von zwei Jahren zu ermöglichen.

Darf neben der Anerkennungsmaßnahme gearbeitet werden?

Parallel zur theoretischen Qualifizierungsmaßnahme darf eine Nebenbeschäftigung aufgenommen werden, sofern diese in einem Zusammenhang mit den in der späteren Beschäftigung verlangten berufsfachlichen Kenntnissen stehen.

Beispiel: Das Erfordernis des berufsfachlichen Zusammenhangs besteht bei reglementierten Berufen beim Anerkennungsziel Arzt bei einer Beschäftigung als Pflegehelfer oder beim Anerkennungsziel Apotheker bei einer Beschäftigung als pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter.

Das Erfordernis des berufsfachlichen Zusammenhangs ist bei nicht-reglementierten Berufen beispielsweise gegeben, wenn jemand während einer Qualifizierungsmaßnahme zum Maurer bereits als Maurer oder als Bauhelfer arbeitet.

Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unseren Merkblättern. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 1 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin über unser Terminsystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen?

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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