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Visum für Sprachkurse

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Alle wichtige Infos zum Visum für Sprachkurse finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Einen Sprachkurs in Deutschland zu machen kann viele Verschiedene Gründe haben: Vorbereitung auf Studium oder Ausbildung, Anerkennungsmaßnahme für Ihre Einstellung als Fachkraft oder ein Sprachintensivkurs zu anderen Zwecken.
In der Kategorie Visa zum Sprachkurs gibt es drei besondere Unterscheidungen:
- Studienvorbereitender Sprachkurs – es liegt bereits eine Zulassung (Vollzeitstudium) vor, die an die bedingt ist mit dem Besuch eines Sprachkurses
- Ausbildungsvorbereitender Sprachkurs –es liegt bereits ein Ausbildungsvertrag vor im Anschluss an den Sprachkurs; zudem sind eine Teilnahmeberechtigung (BAMF) und eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig
- Anerkennungsmaßnahme – Als Teil der Anerkennung einer ausl. Berufsqualifikation (siehe entsprechende Seite)
- Sprachintensivkurs – vorerst nur der Sprachkurs
Die Sprachkurse müssen mindestens 18 Wochenstunden umfassen und sind zeitlich begrenzt. Besonders wichtig ist hier die Motivation ausführlich darzulegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf ein Visum zum Sprachkurs persönlich bei der Botschaft stellen müssen. Dazu ist die Registrierung für einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft notwendig (Kategorie Nationale Visa). Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Beginn des Kurses, mindestens zwei Monate vor der geplanten Ausreise.
Vorzulegende Dokumente
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Nachweis über den Kursplatz/Kursbescheinigung
- Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Motivationsschreiben mit Angaben zu Studium/zur Ausbildung/zum Sprachkurs in Deutschland, zu Perspektiven und Plänen danach, zum angestrebten Beruf und zu den Gründen, warum Sie Deutschland lernen möchten (auf Deutsch oder Englisch) mit einer (1) Kopie
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.208 € (bspw. Durch Stipendienzusage, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto :
Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
• Geburtsurkunde
• Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
• Soweit zutreffend: Nachweis über bisherige Sprachkenntnisse
• Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Für Minderjährige:
Notariell beglaubigtes Einverständnis der Eltern zur alleinigen Ausreise sowie darüber, wer im Bundesgebiet mit der Personensorge beauftragt wird, mit Passkopien der Eltern sowie der beauftragten Person/en
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Wie viel kostet mein Visum
Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen
1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.
2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.
3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.
Weitere Informationen
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)