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Nationale Visa
Grenzübergang Weil am Rhein - Basel, © Mandoga Media
Wichtiger Hinweis
Welche Sprachzertifikate können anerkannt werden?
Wird im Rahmen des Visumverfahrens ein anerkanntes Sprachzertifikat als Beleg deutscher Sprachkenntnisse verlangt, können nur Sprachzertifikate akzeptiert werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruhen.
Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:
- Goethe-Institut e.V.,
- telc GmbH,
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER).
- ECL Prüfungszentrum
In der Regel können nur Zertifikate akzeptiert werden, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurück liegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Ein Zertifikat kann nur dann als Nachweis dienen, wenn alle Prüfbestandteile bestanden wurden. Das Ablegen verschiedener Prüfteile bei unterschiedlichen Anbietern ist nicht ausreichend.
Das Onset/OnDaF-Zertifikat kann leider nicht akzeptiert werden, da es nicht alle Kompetenzbereiche (z.B. Hörverstehen/Sprechen) abdeckt.