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Freiwilligendienst

Alt und Jung - Hände aus verschiedenen Generationen © Colourbox Bild
Der Bundesfreiwilligendienst bietet jungen Menschen die wunderbare Gelegenheit, Deutschland und die Deutsche Kultur näher kennen zu lernen, und gleichzeitig erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln.
Allgemeine Informationen
Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Teilnahme von Menschen aus aller Welt an den Freiwilligendiensten in Deutschland. Freiwilligendienste fördern das gesellschaftliche Engagement zugunsten des Allgemeinwohls. Sie bieten die Chance auf zusätzlichen Kompetenzerwerb und fördern das lebenslange Lernen.
Es gibt verschiedene Arten von Freiwilligendienst: Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) und ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ). FSJ und FÖJ können nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres durchgeführt werden. Weitergehende Informationen über die verschiedenen Programme auf Deutsch finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf ein Visum zum Freiwilligendienst persönlich bei der Botschaft stellen müssen. Dazu ist die Buchung eines Termins über das Terminvergabesystem der Botschaft notwendig (Kategorie Nationale Visa). Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor dem Antritt des Freiwilligendienstes, mindestens einen Monat vor der geplanten Ausreise.
Vorzulegende Dokumente
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland:
-> BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
-> FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
-> EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. - Nur bei BFD/FSJ/FÖJ: Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können, sonst Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
- Soweit vorhanden: Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
- Motivationsschreiben mit Angaben zu den mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und zum erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie zu den Zukunftsplänen (auf Deutsch oder Englisch) mit einer (1) Kopie
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise bis zur Aufnahme des Freiwilligendiensts); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
(In der Regel trägt die aufnehmende Organisation die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Enthält der Vertrag oder eine andere Bestätigung der Einsatzstelle keine Angaben zu Ihrer Unterkunft und Verpflegung, legen Sie bitte ergänzende Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung vor.) - Für Minderjährige: notariell beglaubigtes Einverständnis der Eltern zur alleinigen Ausreise sowie darüber, wer im Bundesgebiet mit der Personensorge beauftragt wird mit Passkopien der Eltern sowie der beauftragten Person/en
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Wie viel kostet mein Visum
Das Visum für die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes wird kostenfrei erteilt.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen
1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.
2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.
3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.
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