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Visum für ein Studium

internationale Studierende © colourbox.de
Ein Studium in Deutschland sichert Ihnen nicht nur die einmalige Erfahrung in einem fremden Land zu leben und so unvergessliche Eindrücke zu gewinnen, sondern Sie werden vom Studium und den während dieser Zeit gewonnenen Kontakten ein Leben lang profitieren können.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich für einen Studienaufenthalt in Deutschland interessieren, dann lassen Sie sich von der DAAD-Lektorin an der Russisch-Tadschikischen (Slawischen) Universität (RTSU) beraten, wie Sie Ihr Studienvorhaben realisieren können.
Informationen zum Studium in Deutschland finden Sie hier.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens zwei Monate vor dem geplanten Ausreisedatum, damit eine rechtzeitige Visumausstellung möglich ist. Es ist notwendig, dass Sie für die Antragstellung persönlich erscheinen und vorab einen Termin in unserem Terminvergabesystem buchen (Kategorie Nationale Visa).
In der Kategorie Studienvisa gibt es drei besondere Unterscheidungen:
a) Visum zur Studienbewerbung – Als „Studienbewerber“ gelten Antragsteller, die sich für ein Studium an einer deutschen Hochschule interessieren, aber noch nicht an einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung zugelassen sind. Hierzu zählen auch Studieninteressierte im musischen / künstlerischen Bereich mit Aufnahmeprüfung in Deutschland.
b) Visum zum Studium - Als „Studenten“ gelten Antragsteller, die sich bei einer Hochschule oder studienvorbereitenden Einrichtung (z.B. dem „Studienkolleg“) beworben und bereits eine Zulassung oder eine Bewerberbestätigung erhalten haben.
c) Studienvorbereitender Sprachkurs- Ihre Zulassung ist nur an den Besuch eines Sprachkurses gebunden (bitte beachten Sie die Informationen zum Sprachkurs).
Vorzulegende Unterlagen:
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Nachweis über die Zulassung zum Studium/Studienkolleg/Promotion mit Hinweis auf die Unterrichtssprache
- Motivationsschreiben mit Angaben zum Studium in Deutschland, zu Perspektiven und Plänen nach dem Studium, zum angestrebten Beruf und zu den Gründen, warum Sie in Deutschland studieren wollen (auf Deutsch oder Englisch) mit einer (1) Kopie
Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie - Geburtsurkunde
- Sofern zutreffend: Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Sofern nicht von der Hochschule in der Zulassungsentscheidung bestätigt: anerkannter Nachweis von für das Studium oder die studienvorbereitende Maßnahme erforderlichen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache (ohne studienvorbereitenden Sprachkurs in der Regel mind. B2 in der Unterrichtssprache)
- Für Minderjährige: notariell beglaubigtes Einverständnis der Eltern zur alleinigen Ausreise sowie darüber, wer im Bundesgebiet mit der Personensorge beauftragt wird mit Passkopien der Eltern sowie der beauftragten Person/en
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 934 € zur Verfügung stehen. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr, also mindestens 11.208 € (bspw. durch Stipendienzusage, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) nachzuweisen.
Studienbewerbern ohne Zulassungsbescheid, die ein Visum nach § 17 Abs. 2 AufenthG beantragen, müssen abweichend mindestens 1.027,00 € monatlich (12.324,00 € im Jahr) zur Verfügung stehen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto:
Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
Wenn Sie sich als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern wollen, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und nach Immatrikulation gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, bis die Immatrikulation und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
Bei studienvorbereitendem Sprachkurs oder Praktikum:
- Zulassung zum studienvorbereitenden Sprachkurs oder Praktikum
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen:
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern
Wie viel kostet mein Visum
Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen
1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.
2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.
3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.
Weitere Informationen
Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)