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Ehegattennachzug

Glückliches Paar - Silhouette © Colourbox
Wenn Sie zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen um gemeinsam einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, so können Sie Informationen zu dem nötigen Visum hier finden.
Unterlagen zur Antragstellung:
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Formlose Einladung des Ehegatten in Deutschland
- Passkopie des Ehegatten in Deutschland (ggf. mit Aufenthaltstitel)
- Meldebescheinigung des Ehegatten in Deutschland
- Anerkannter Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (A1) oder Dokumente, die einen Ausnahmetatbestand begründen (siehe Merkblatt zum Sprachnachweis)
- Mietvertrag des Ehegatten in Deutschland
- Arbeitsvertrag des Ehegatten in Deutschland
- Heiratsurkunde
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Falle des Familiennachzugs mit Aufnahme in die Familienversicherung. Diese ist in der Regel erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich. Bis zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.
- Geburtsurkunde
- Ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Bei Vorreisen nach Deutschland und/oder bei Reisen des Ehegatten nach Tadschikistan: Kopien der Visa und der Ein-/Ausreisstempel
- Bei Vorehen: sämtliche Heirats-/Sterbe-/Scheidungs-/Nämensänderungsurkunden
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.
Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem buchen (Kategorie Nationale Visa).
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern
Visagebühren
Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung. Visa zum Nachzug zu deutschen Ehegatten sind von der Visagebühr befreit.
Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen
1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.
2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.
3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.
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