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Kindernachzug

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Artikel

Wenn Sie bereits in Deutschland leben und Ihr Kind zu Ihnen nach Deutschland ziehen soll oder Sie gemeinsam umziehen wollen nach Deutschland, so finden Sie hier die nötigen Informationen.

Allgemeine Informationen

Der Nachzug von Kindern zu den Eltern ist nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Ab dem 16. Lebensjahr müssen die Kinder zu den genannten Voraussetzungen zusätzlich deutsche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 nachweisen.

Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Ggf. Formlose Einladung des Elternteils in Deutschland
  • Passkopien der Eltern (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland
  • Ggf. aktuelle notariell beglaubigte Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils zur Ausreise und dauerhaften Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland
  • Sorgerechtsnachweis (soweit nicht durch Geburtsurkunde ersichtlich)
  • Anerkannter Nachweis über Deutschkenntnisse C1 (nur, wenn das Kind das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat und seinen Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit dem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegt)
  • Mietvertrag des Elternteils in Deutschland
  • Arbeitsvertrag des Elternteils in Deutschland
  • Geburtsurkunde
  • Ggf. Heiratsurkunde der Kindeseltern; sonst Vaterschaftsanerkennung/gerichtliche Vaterschaftsfeststellung und Sorgerechtsentscheidung/Sorgerechtserklärung
  • Ggf. Adoptionsunterlagen
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt im Falle des Familiennachzugs mit Aufnahme in die Familienversicherung. Diese ist erst nach Einreise und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt möglich. Bis zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

  • Bei Vorreisen nach Deutschland und/oder bei Reisen des Elternteils in Deutschland nach Tadschikistan: Kopien der Visa und der Ein-/Ausreisstempel

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Der Nachzug von Kindern zu den Eltern ist nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Ab dem 16. Lebensjahr müssen die Kinder zu den genannten Voraussetzungen zusätzlich deutsche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 nachweisen.

Erklärung bei Unvollständigkeit:
Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich einen Antrag einreichen.

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin in unserem Terminvergabesystem (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung. Das Visum zum Nachzug zum deutschen Kind ist von den Visagebühren befreit.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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