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Praktikum

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Artikel

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahl-vorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung. Das Praktikum soll dazu dienen Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld zu sammeln.

Allgemeine Informationen

Es gibt verschiedene Arten von Praktika, für die ähnliche Voraussetzungen gelten.

  1. Praktikum EU – in Verbindung mit einem noch laufenden (oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossenen) Hochschulstudium kann ein bis zu 6 Monatiges Praktikum gemacht werden, dass dem Hochschulabschluss/-studium entspricht.
  2. Studienfachbezogenes Praktikum – kann nach dem 4. Hochschulsemester gemacht werden und bis zu einem Jahr dauern.
  3. EU-geförderte Praktika – Praktika, die im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Programme wie z.B. ERASMUS+, LEONARDO DA VINCI, IPA II vorgenommen werden
  4. Sonstige Praktika z.B. im Rahmen offizieller Austauschprogramme, Führungs-und Fachkräfte, studienvorbereitendes Praktikum

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Praktikumsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) mit Kontaktdaten des Betriebs und Angaben zur Tätigkeit, der Beschäftigungsart, der Brutto-Vergütung und dem Zeitraum des Praktikums
  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können, sonst Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
  • Praktikumsplan
  • Bei studienfachbezogenen Praktika nach dem vierten Fachsemester: Immatrikulationsbescheinigung (nach Muster der Bundesagentur für Arbeit), Studienplan, Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis über die Anerkennung der Hochschule (ein (1) Ausdrucke aus der anabin Datenbank)
  • Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Motivationsschreiben mit Angaben zum Praktikum in Deutschland, zu Perspektiven und Plänen nach dem Praktikum, zum angestrebten Beruf und zu den Gründen, warum Sie in Deutschland ein Praktikum anstreben (auf Deutsch oder Englisch) mit einer (1) Kopie
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (meist durch Praktikumsvertrag)

Für Praktika gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn (12 € pro Stunde).
Fällt die Beschäftigung nicht unter das Mindestlohngesetz (z.B. Pflichtpraktika) sind mindestens 934 € brutto pro Monat nachzuweisen.

  • Geburtsurkunde
  • Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
  • Soweit zutreffend: Nachweis über die Vermittlung des Praktikums
  • Bei EU- oder bilateral geförderten Praktika: Förderungsnachweis
  • Bei Austauschprogrammen: Austauschvereinbarung
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

  • Für Minderjährige: notariell beglaubigtes Einverständnis der Eltern zur alleinigen Ausreise sowie darüber, wer im Bundesgebiet mit der Personensorge beauftragt wird mit Passkopien der Eltern sowie der beauftragten Person/en

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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