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Praktikum

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Praktikum-foto, © Colourbox

Artikel

Praktika geben Einblicke in den Berufsalltag. Sie dienen entweder der Berufswahl-vorbereitung oder dem Erwerb von Berufserfahrung. Das Praktikum soll dazu dienen Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld zu sammeln.

Allgemeine Informationen

Es gibt verschiedene Arten von Praktika, für die ähnliche Voraussetzungen gelten.

  1. Praktikum EU – in Verbindung mit einem noch laufenden (oder innerhalb der letzten 2 Jahre abgeschlossenen) Hochschulstudium kann ein bis zu 6 Monatiges Praktikum gemacht werden, dass dem Hochschulabschluss/-studium entspricht.
  2. Studienfachbezogenes Praktikum – kann nach dem 4. Hochschulsemester gemacht werden und bis zu einem Jahr dauern.
  3. EU-geförderte Praktika – Praktika, die im Rahmen eines von der EU finanziell geförderten Programme wie z.B. ERASMUS+, LEONARDO DA VINCI, IPA II vorgenommen werden
  4. Sonstige Praktika z.B. im Rahmen offizieller Austauschprogramme, Führungs-und Fachkräfte, studienvorbereitendes Praktikum

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 1 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin über unser Terminvergabesystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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