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Blaue Karte EU

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EU, © Colourbox

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Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss besitzen, eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen, können Sie hier erfahren.

Allgemeine Informationen

Die „Blaue Karte EU“ wurde in Umsetzung der Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifizierten-Richtlinie) entwickelt, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern. Mit der „Blauen Karte EU“ wurde ein neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.

Die Blaue Karte EU wird ausschließlich im Inland durch die zuständige Ausländerbehörde erteilt, die Visastelle stellt lediglich ein Visum für die Einreise aus (Gültigkeit von drei Monaten).

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 1 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie einen Termin über unser Terminvergabesystem buchen (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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