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Visa für Erwerbstätigkeit

Zwei Bauarbeiter auf einer Baustelle

Bauarbeiter, © colourbox

Artikel

Alle Informationen zum Visum für Erwerbstätigkeit finden Sie hier.

Unter Erwerbstätigkeit fallen alle Arbeiten, die keine selbstständigen Tätigkeiten sind (Freiberufler). Das deutsche Aufenthaltsgesetz sowie auch das neu implementierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (ab 01.03.2020) zielen besonders darauf ab Fachkräfte oder anstrebende Fachkräfte langfristig nach Deutschland zu holen. Weiterreichende Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden sie weiter unten.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Visabeantragung Erwerbstätigkeiten, die vor Ort häufig vorkommen. Sollten Sie weiterreichende spezifische Fragen haben, können sie sich gerne mit Hilfe des Kontaktformulars an die Botschaft wenden oder einen Termin zur Beratung buchen.

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