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Visa für Erwerbstätigkeit

Neubau von einem Wohnhaus

Neubau von einem Wohnhaus, © colourbox

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Alle Informationen zum Visum für Erwerbstätigkeit finden Sie hier.

Unter Erwerbstätigkeit fallen alle Arbeiten, die keine selbstständigen Tätigkeiten sind (Freiberufler). Das deutsche Aufenthaltsgesetz sowie auch das neu implementierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielen besonders darauf ab Fachkräfte oder anstrebende Fachkräfte langfristig nach Deutschland zu holen. Weiterreichende Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden sie weiter unten.

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur Visabeantragung Erwerbstätigkeiten, die vor Ort häufig vorkommen. Sollten Sie weiterreichende spezifische Fragen haben, können sie sich gerne mit Hilfe des Kontaktformulars an die Botschaft wenden oder einen Termin zur Beratung buchen.

Zum 01.01.2024 ändern sich die Mindestgehälter bei Fachkräften wie folgt:

Bei der Blauen Karte ist grundsätzlich ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300,- Euro (monatlich 3.775 Euro brutto) erforderlich.

Bei der Blauen Karte für Mangelberufe ist ein Bruttojahresgehalt von mindestens 41.041,80 Euro (monatlich 3.42,150 Euro brutto) erforderlich.

Für alle Antragstellenden ab 45 Jahren ist für eine Arbeitsmigration ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830;- Euro (monatlich 4.152,50 Euro brutto) erforderlich.

Weitere Änderungen zu den Mindestgrenzen bzgl. der Sicherung des Lebensunterhaltes für alle anderen Aufenthaltszwecke für das kommende Jahr 2024 werden in absehbarer Zeit auf unserer Webseite veröffentlicht.„

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