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Ausbildung

09.09.2019, Sachsen, Leipzig: Ausbilder Carsten Pohle (l) erläutert Auszubildenden im 2. Lehrjahr die Funktionsweise eines Hybridantriebes an einem Modellaufbau im Porsche Ausbildungszentrum. Der Trend zum E-Auto wirkt sich bei den großen Autobauern in Sachsen auf die Kfz-Ausbildung aus. Porsche, VW und BMW bieten alle drei in ihren sächsischen Werken Ausbildungsplätze an, die auf die Elektromobilität zugeschnitten sind. Der Kfz-Mechatroniker für System- und Hochvolttechnik ist dabei der Ausbildungsberuf mit dem größten E-Anteil. Bei Porsche soll bald der E-Macan vom Band rollen. VW stellt ein komplettes Werk in Zwickau vom Verbrennerantrieb auf Elektro um. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/ZB | Verwendung weltweit © ZB
Eine Ausbildung in Deutschland vermittelt Ihnen nicht nur praktisches Fachwissen, sondern ermöglicht Ihnen auch die einmalige Erfahrung in einem fremden Land zu leben und unvergessliche Eindrücke zu gewinnen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Ausbildungsplatz bei einem Betrieb in Deutschland erhalten haben, können Sie hier einen Antrag auf das notwendige Visum zur Einreise stellen.
Seit Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es auch möglich nach Deutschland zu reisen zum Zweck der Suche eines Ausbildungsplatzes. Dies ist für einen Maximalen Zeitraum von sechs Monaten möglich. Während dieser Zeit darf in Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, also nicht gearbeitet werden. Vor der Visumantragstellung sollten Sie bereits die Entscheidung getroffen haben, für welchen Ausbildungsberuf Sie sich bewerben wollen. Ausbildungsplatzsuchende dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Unterlagen zur Antragstellung:
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses
- Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-Anerkennung) mit Kontaktdaten des Betriebs und Angaben zum Ausbildungsberuf, der Beschäftigungsart, der Brutto-Ausbildungsvergütung und dem Zeitraum der Ausbildung sowie Nachweis der Eintragung des Vertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der zuständigen Stelle
- ein (1) Kopien des Ausbildungsplans
- Motivationsschreiben mit Angaben zur Ausbildung in Deutschland, zu Perspektiven und Plänen nach der Ausbildung, zum angestrebten Beruf und zu den Gründen, warum Sie in Deutschland eine Ausbildung anstreben (auf Deutsch oder Englisch) mit einer (1) Kopie
- Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
Finanzierungsnachweis von mindestens 822,00 € netto/ 990,00 € brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss die der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.
Werden einzelne Kosten durch den Arbeitgeber getragen (z.B. für Kost und/oder Logis), können diese vom monatlichen Betrag abgezogen werden. Die Kostenübernahme muss im Ausbildungsvertrag zugesichert werden.
- Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ ansonsten in der Regel mind. A2) durch ein anerkanntes Sprachzertifikat im Original und mit zwei (2) Kopien oder eine Bestätigung des Arbeitsgebers (mit Hinweis darüber, wie der Arbeitgeber das Vorhandensein der Sprachkenntnisse festgestellt hat)
oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs - Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Geburtsurkunde
- ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit/ZAV
Hinweis: deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ZAV bereits direkt vorab zu beantragen. Wird diese schon im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten bei der Visastelle ggf. erheblich. - Nachweises über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Ausbildungsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. - Für Minderjährige: notariell beglaubigtes Einverständnis der Eltern zur alleinigen Ausreise sowie darüber, wer im Bundesgebiet mit der Personensorge beauftragt wird mit Passkopien der Eltern sowie der beauftragten Person/en
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Visagebühren
Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.
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