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Schengenvisum (bis max. 90 Tage)
Wenn Sie einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Halbjahr im Schengen-Raum planen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Die Gebühr für ein Schengenvisum beträgt 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR.
Anträge für Schengenvisa sind spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise einzureichen. Die Wartezeit bis zur Terminvergabe ist in diese Frist nicht einberechnet. Der Termin zur Visumbeantragung muss also spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise stattfinden. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass der Antrag rechtzeitig vor Reisebeginn entschieden wird. Die Botschaft hat keinerlei Einfluss auf die Beschleunigung der Bearbeitung. Es wird daher gebeten, von Sachstandsanfragen innerhalb der regulären Bearbeitungszeit abzusehen.
Um eine Bearbeitung innerhalb von 15 Tagen zu ermöglichen, sind Antragsunterlagen im eigenen Interesse vollständig einzureichen. Unvollständige Anträge führen in der Regel zu einer Ablehnung. In Einzelfällen können fehlende Dokumente von der Botschaft nachgefordert werden. Nachreichungen sind ausschließlich bei unserem externen Dienstleister TLSContact möglich, nicht persönlich bei der Botschaft oder per E-Mail an die Botschaft. Aus organisatorischen sowie z.T. rechtlichen Gründen werden bei der Botschaft nachgereichte Unterlagen oder unaufgefordert nachgereichte Unterlagen nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Botschaft Duschanbe bearbeitet Visumanträge (Kurzzeit bis 90 Tage) für Reisende, deren Hauptreiseziel in Deutschland und den nachfolgenden Ländern liegt:
- Belgien
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Malta
Visumanträge für Reisende, deren Hauptreiseziel in einem anderen als den genannten Ländern liegt, können nicht bearbeitet werden und werden zurückgewiesen.
Die Botschaft arbeitet ausschließlich mit dem Servicepartner TLScontact zusammen. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, einen dritten Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zur Terminvergabe und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Die Terminbuchung bei TLScontact erfolgt online. TLScontact arbeitet ebenfalls nicht mit unseriösen Agenturen zusammen.
Wählen Sie bitte Ihren Reisezweck aus:
Sie reichen die Antragsunterlagen nach Terminvereinbarung beim Visaannahmezentrum von TLScontact in Duschanbe ein.
Während der Bearbeitung
Das Visum wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. In Einzelfällen kann die Frist verlängert werden, insbesondere wenn Antragsunterlagen unvollständig eingereicht wurden, die Botschaft Rückfragen hat oder eine erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich ist.
TLScontact wird Sie informieren, falls im Verfahren noch weitere Unterlagen einzureichen sind.
Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit hier nachverfolgen. Darüber hinaus gibt die Botschaft innerhalb der Regelbearbeitungszeit keine Auskünfte zum laufenden Verfahren.
Im Übrigen gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet werden.
Wichtig: Ein bereits gekauftes Flugticket ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät aus diesem Grund kategorisch davon ab, Flugtickets zu erwerben, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.
Rückgabe des Passes
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist, übergibt die Botschaft Ihren Reisepass an TLScontact. TLScontact informiert Sie dann, dass Ihr Pass abholbereit ist.
Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.
Bitte beachten Sie, dass gemäß Visakodex Schengen-Visa in der Regel mit einem zusätzlichen Zeitfenster von 15 Tagen erteilt werden. Dieses Zeitfenster beeinflusst die Gültigkeit des Visums, nicht aber die Anzahl der Tage, die Sie sich im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich dem Annahmezentrum, bei dem Sie Ihren Pass abgeholt haben, mit.
Ändern sich nach Erteilung des Visums Ihre Reisedaten, ist eine Änderung des Visumetiketts nicht mehr möglich. In einem solchen Fall müssen Sie einen neuen Antrag mit neuen Reisedaten stellen.
Einreise
Die Erteilung eines Schengen-Visums berechtigt zur Einreise in alle Schengenstaaten, aber sie begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Die entsprechenden Unterlagen (z.B. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) sollten Sie bei Grenzübertritt auf jeden Fall bei sich führen.
Haben Sie ein deutsches Schengenvisum und ist Deutschland Ihr Hauptreiseziel, ist eine Einreise in den Schengenraum über einen anderen Schengenstaat unproblematisch möglich. Achten Sie darauf, dass Sie in einem solchen Fall auf Aufforderung nachweisen können, dass Sie eine Weiterreise nach Deutschland anstreben.
Wichtig: Ein Schengenvisum erlaubt die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro 180 Tage im Schengenraum. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie diese Frist bereits überschritten haben oder wenn Sie prüfen wollen, wann Sie wieder einreisen dürfen, finden Sie hier einen Online-Rechner
Ablehnung Ihres Visumantrags – Remonstration (bis 01.07.2025)
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen.
Zur Abschaffung des Remonstrationsverfahrens können Sie hier mehr lesen.
Beschwerdemöglichkeiten
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten von MitarbeiterInnen der Botschaft oder von TLScontact oder über den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals
b. Beschwerde über TLScontact
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.