Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Touristisches Visum

Artikel

Wichtiger Hinweis

Die Deutsche Botschaft Duschanbe arbeitet offiziell mit der Firma Visametric zusammen. Abgesehen davon arbeitet die Visastelle in keiner Weise mit Versicherungsbüros, Reisebüros oder anderen Dienstleistern zusammen; von den Dienstleistungen dieser Fremdfirmen raten wir ausdrücklich ab.

Wenn Sie Fragen zur Visumbeantragung haben, die trotz der Informationen auf unserer Website offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte direkt an Visametric

Alle vorgelegten Kopien müssen im Format DIN A4 sein.

Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex), zahlbar nur in tadschikischen Somoni zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle.

Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.

Für Kinder bis 5 Jahre, für Ehepartner und minderjährige Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union werden keine Gebühren erhoben.

Hinzu kommen die auf der Website von Visametric veröffentlichten Service-Gebühren.

Folgende Unterlagen sind mit dem Visaantrag vorzulegen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum
  • Reisepass (Original + 1 Kopie der Personaldatenseite): mindestens 2 leere Seiten für Visa, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig
  • 2 aktuelle biometrische Fotos (1 eingeklebt, 1 lose): biometriefähig, weißer Bildhintergrund, 3,5cm x 4,5 cm, ohne Bildbearbeitung!
  • Reisekrankenversicherung + 1 Kopie: Geltung für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Staaten, Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die geplante Zahl an Aufenthaltstagen einschließlich einer Zusatzfrist von 15 Tagen. Die Krankenversicherung kann sowohl in Deutschland (durch Einlader oder online) als auch in Usbekistan abgeschlossen werden
  • Falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengen-Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
  • für Antragsteller, die nicht die tadschikische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der tadschikischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung und Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel
  • Nachweis der Sozialversicherung in Tadschikistan mit Auszug des gesamten
  • Versicherungsverlaufs (alle Monate und Jahre seit Versicherungsbeginn) ausgestellt durch die
    zuständige tadschikische Sozialversicherungsbehörde im Original

Nachweis des Reisezwecks:

  • Beschreibung der geplanten Reise in Form einer Erklärung zum Reiseverlauf in deutscher Sprache oder mit Übersetzung ins Deutsche
  • Flug-Reservierungen (KEIN Kauf von Flugtickets vor Erhalt des Visums!)
  • Hotel-Reservierungen

Finanzierung der Reise:

  • Selbstfinanzierung: Nachweis über eigene finanzielle Mittel
    (Einkommensbescheinigung und Kontoauszug der letzten 3 Monate)
    zusätzlich falls zutreffend: sonstige Einkommens- und Vermögensnachweise (Rente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte)
  • Finanzierung durch Arbeitgeber: Schriftliche Bestätigung / Dienstreisebescheinigung und Kontoauszug der letzten 3 Monate von Arbeitgeber
  • Finanzierung durch Einlader: Kostenübernahmeerklärung des einladenden Unternehmens oder Organisation in den Schengener Staaten
  • Finanzierung durch Sponsoren: Einkommensbescheinigung und Kontoauszug der
    letzten 3 Monate des Sponsor

    Nachweise Ihrer Tätigkeit in Tadschikistan (im Original):

  • Für Arbeiter/Angestellte: Arbeitsbescheinigung mit Briefkopf der Organisation und Firmenstempel/Siegel (mit Angabe des Beginns des Arbeitsverhältnisses, mit Gehaltsnachweis, mit Dauer des Urlaubs oder der Dienstreise sowie mit vollständigen und aktuellen Kontaktdaten des Arbeitgebers);
  • Für Privatunternehmer: Nachweis über Registrierung des Privatunternehmens, Handelsregister und Steuerzahlungen der letzten 3 Monate; + Kopie
  • Für Rentner: Kopie des Rentenausweises
  • Für Studenten: aktuelle Studienbescheinigung und ggf. einer Befreiung von der
    Anwesenheitspflicht
  • Für Schüler: Schulbescheinigung ggf. mit Unterrichtsbefreiung
  • Falls zutreffend: Original und Kopien von Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, gegebenenfalls gültiger Reisepass (Original + Kopie der Personaldatenseite) des Ehepartners
  • Falls zutreffend: Belege für Immobilienbesitz, Belege für sonstige Vermögenswerte

Für minderjährige Antragsteller:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie der Personaldatenseite des Passes der Sorgeberechtigten
  • bei 2 Sorgeberechtigten und wenn beide Sorgeberechtigten bei Antragstellung anwesend sind: eigenhändige Unterschriften aller Sorgeberechtigten auf Antragsformular
  • wenn nur 1 (von 2) sorgeberechtigte Person bei Antragstellung anwesend ist: notariell beglaubigte Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person zur Visumantragstellung
  • bei alleiniger Sorgeberechtigung: Nachweis der alleinigen Sorgeberechtigung (z.B. Gerichtsurteil oder standesamtliche Bescheinigung, ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils), eigenhändige Unterschrift der sorgeberechtigten Person auf Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der oben genannten Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.

nach oben