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Arbeitsplatzsuche

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Wenn Sie eine Fachkraft sind und in Deutschland ihre berufliche Zukunft sehen, können Sie einen Visumsantrag zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland stellen.
Allgemeine Informationen
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche eröffnet einen gänzlich neuen, rein angebotsorientierten Weg der Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt, der auf ausländische Hochschulabsolventen angewiesen ist.
Es ermöglicht interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.
Wer ist eine Fachkraft?
Fachkräfte sind Personen mit einem deutschen Hochschulabschluss, einem Ausländischen vergleichbaren oder anerkannten Hochschulabschluss und Personen mit einer anerkannten Berufsausbildung.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserem Artikel zu Fachkräften, dort wird Ihnen auch gezeigt, wo sie prüfen können, ob Ihr Abschluss vergleichbar ist und wo Sie Ihre Ausbildung anerkennen lassen können.
Welche Unterlagen zur Antragstellung:
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
- Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland (im Original und mit zwei (2) Kopien).
Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
- Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
- oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer (1) Kopien (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de
- Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
- Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
- Motivationsschreiben für die geplante Arbeitsplatzsuche mit einer (1) Kopie. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden
Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:
- Anerkannter Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
- Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller mind. 1.027,00 € pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 6.162,00€ und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel nachzuweisen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.
Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen - Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts
Gebühr
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.
Visagebühren
Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.
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