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Visum für Au-Pair-Aufenthalte

Thema Au-Pair - Illustrationsvorschlag

Thema Au-Pair - Illustrationsvorschlag © dpa

Artikel

Ein Au-Pair-Aufenthalt ist für junge Menschen bis zu 27 Jahren die ideale Möglichkeit in ein fremdes Land einzutauchen und so das Leben und die Kultur des Gastlandes kennenzulernen.

Allgemeine Informationen

Durch die Aufnahme in einer Familie und das Übernehmen verantwortungsvoller Aufgaben wird der Horizont von Au-Pairs maßgeblich erweitert.

„Au-Pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“: Aus einem Au-Pair-Verhältnis sollen beide Seiten einen Nutzen ziehen. Deutsche Au-Pairs leben in einer Familie im Ausland. Umgekehrt leben ausländische Au-Pairs bei deutschen Gastfamilien. Ziel des Au-Pair-Aufenthaltes ist, dass die jungen Leute ihre Sprachkenntnisse vervollständigen und ihr Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes erweitern.

Au-Pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Im Gegenzug für diese Leistungen stellt die Familie ein Zimmer zur Verfügung, sorgt für die Verpflegung und zahlt ein Taschengeld sowie einen Zuschuss zu einem Deutschsprachkurs.

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass – eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Gültige/r Inlandspass/ID-Card (kopiert werden müssen nur die Datenseite sowie alle Seiten mit Eintragungen)
  • Unterschriebener Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Muster (ein Ausdruck oder eine Faxkopie werden akzeptiert, wenn das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam)
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie, aus der hervorgeht, dass minderjährige Kinder im Haushalt leben (in Kopie)
  • Passkopien der Gastfamilie
  • Ausgefüllter Fragebogen für Gastfamilien der Bundesagentur für Arbeit (in Kopie)
  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (gültig für die Wohnsitznahme in Deutschland mit Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000 €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu den mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und dem erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie den Zukunftsplänen (auf Deutsch) mit einer (1) Kopie
  • Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit mit einer (1) Kopie
  • Geburtsurkunde
  • Soweit vorhanden: Zeugnisse, Diplom, Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A1 (Nachweis durch Vorlage eines anerkannten Zertifikats), alternativ werden die Sprachkenntnisse im Rahmen des Visumverfahrens durch ein Gespräch über Alltagsthemen überprüft
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (in der Regel durch Au-pair-Vertrag)
  • Schriftliche Einladung der Gastfamilie (in Kopie)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der tadschikischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Tadschikistan und des legalen Aufenthalts

Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin über unserem Terminvergabesystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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