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Arbeitsplatzsuche

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null, © Colourbox

Artikel

Wenn Sie eine Fachkraft sind und in Deutschland ihre berufliche Zukunft sehen, können Sie einen Visumsantrag zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland stellen.

Allgemeine Informationen

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche eröffnet einen gänzlich neuen, rein angebotsorientierten Weg der Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt, der auf ausländische Hochschulabsolventen angewiesen ist.

Es ermöglicht interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

Wer ist eine Fachkraft?

Fachkräfte sind Personen mit einem deutschen Hochschulabschluss, einem Ausländischen vergleichbaren oder anerkannten Hochschulabschluss und Personen mit einer anerkannten Berufsausbildung.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf unserem Artikel zu Fachkräften, dort wird Ihnen auch gezeigt, wo sie prüfen können, ob Ihr Abschluss vergleichbar ist und wo Sie Ihre Ausbildung anerkennen lassen können.

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 1 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin in unser Terminvergabesystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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