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Bundesfreiwilligendienst

Alt und Jung - Hände aus verschiedenen Generationen

Alt und Jung - Hände aus verschiedenen Generationen, © Colourbox Bild

Artikel

Der Bundesfreiwilligendienst bietet jungen Menschen die wunderbare Gelegenheit, Deutschland und die Deutsche Kultur näher kennen zu lernen, und gleichzeitig erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln.

Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung begrüßt und fördert die Teilnahme von Menschen aus aller Welt an den Freiwilligendiensten in Deutschland. Freiwilligendienste fördern das gesellschaftliche Engagement zugunsten des Allgemeinwohls. Sie bieten die Chance auf zusätzlichen Kompetenzerwerb und fördern das lebenslange Lernen.

Es gibt verschiedene Arten von Freiwilligendienst: Bundesfreiwilligendienst (BFD), ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) und ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ). FSJ und FÖJ können nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres durchgeführt werden. Weitergehende Informationen über die verschiedenen Programme auf Deutsch finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf ein Visum zum Freiwilligendienst persönlich bei der Botschaft stellen müssen. Dazu ist die Buchung eines Termins über das Terminvergabesystem der Botschaft notwendig (Kategorie Nationale Visa). Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor dem Antritt des Freiwilligendienstes, mindestens einen Monat vor der geplanten Ausreise.

Vorzulegende Dokumente

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Wie viel kostet mein Visum

Das Visum für die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes wird kostenfrei erteilt.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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