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Visum für Au-Pair-Aufenthalte

Thema Au-Pair - Illustrationsvorschlag

Thema Au-Pair - Illustrationsvorschlag, © dpa

Artikel

Ein Au-Pair-Aufenthalt ist für junge Menschen bis zu 27 Jahren die ideale Möglichkeit in ein fremdes Land einzutauchen und so das Leben und die Kultur des Gastlandes kennenzulernen.

Allgemeine Informationen

Durch die Aufnahme in einer Familie und das Übernehmen verantwortungsvoller Aufgaben wird der Horizont von Au-Pairs maßgeblich erweitert.

„Au-Pair“ kommt aus dem Französischen und bedeutet „auf Gegenseitigkeit“: Aus einem Au-Pair-Verhältnis sollen beide Seiten einen Nutzen ziehen. Deutsche Au-Pairs leben in einer Familie im Ausland. Umgekehrt leben ausländische Au-Pairs bei deutschen Gastfamilien. Ziel des Au-Pair-Aufenthaltes ist, dass die jungen Leute ihre Sprachkenntnisse vervollständigen und ihr Allgemeinwissen durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes erweitern.

Au-Pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Im Gegenzug für diese Leistungen stellt die Familie ein Zimmer zur Verfügung, sorgt für die Verpflegung und zahlt ein Taschengeld sowie einen Zuschuss zu einem Deutschsprachkurs.

Welche Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin über unserem Terminvergabesystem registrieren (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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