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Visum für Sprachkurse

Tafel auf der steht: Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache, © colourbox

Artikel

Alle wichtige Infos zum Visum für Sprachkurse finden Sie hier.

Allgemeine Informationen

Einen Sprachkurs in Deutschland zu machen kann viele Verschiedene Gründe haben: Vorbereitung auf Studium oder Ausbildung, Anerkennungsmaßnahme für Ihre Einstellung als Fachkraft oder ein Sprachintensivkurs zu anderen Zwecken.

In der Kategorie Visa zum Sprachkurs gibt es drei besondere Unterscheidungen:

  1. Studienvorbereitender Sprachkurs – es liegt bereits eine Zulassung (Vollzeitstudium) vor, die an die bedingt ist mit dem Besuch eines Sprachkurses
  2. Ausbildungsvorbereitender Sprachkurs –es liegt bereits ein Ausbildungsvertrag vor im Anschluss an den Sprachkurs; zudem sind eine Teilnahmeberechtigung (BAMF) und eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig
  3. Anerkennungsmaßnahme – Als Teil der Anerkennung einer ausl. Berufsqualifikation (siehe entsprechende Seite)
  4. Sprachintensivkurs – vorerst nur der Sprachkurs

Die Sprachkurse müssen mindestens 18 Wochenstunden umfassen und sind zeitlich begrenzt. Besonders wichtig ist hier die Motivation ausführlich darzulegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf ein Visum zum Sprachkurs persönlich bei der Botschaft stellen müssen. Dazu ist die Registrierung für einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft notwendig (Kategorie Nationale Visa). Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Beginn des Kurses, mindestens zwei Monate vor der geplanten Ausreise.

Vorzulegende Dokumente

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern.

Wie viel kostet mein Visum

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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