Gebührenrecht
Seit dem 01.Oktober 2021 gelten diese Gebührensätze für div. konsularische Dienstleistungen an der Botschaft:
| Euro |
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Genehmigungserklärung eines Kaufgeschäfts) | 56,43 € |
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärungen | 79,57 € |
Kopiebeglaubigung (inkl. Anfertigung der Kopien) | 23,06 € |
Verpflichtungserklärung | 29 € |
Beurkundung von Willenserklärungen | 84,22 -103,69 € |
Konsularische Bescheinigung (mit Vorlage) | 34,07€ |
Die Zahlung ist in EUR per Kreditkarte (Visa/Master) möglich oder nach dem tagesaktuellem Zahlstellenkurs in bar in TJS.
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