Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hilfe für deutsche Staatsangehörige
Rettungsring, © colourbox.de
Hilfe in Notfällen (Allgemeine Hinweise, Geld- oder Passverlust, Krankheit, Unfall, Festnahme, Todesfall etc.)
Allgemeine Informationen
Wir informieren Sie darüber, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte doch einmal etwas geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren, Sie hatten einen Unfall - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Auslandsvertretung weiterhelfen kann.
Bitte lesen Sie sich vor Ihrer Abreise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Tadschikistan aufmerksam durch und tragen Sie sich in unsere ELEFAND- Liste ein.
Weitere Informationen zur Konsularhilfe finden Sie hier.
Sollten Sie sich in einer akuten Notlage befinden, ist außerhalb der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienst der Botschaft erreichbar: +992-907-727-583 (auf Deutsch). Der Bereitschaftsdienst ist auch per SMS erreichbar. Achtung: Beim Telefon des Bereitschaftsdiensts handelt es sich um eine offene, unverschlüsselte Leitung.
Achtung! Unter dieser Nummer werden keine Auskünfte zu laufenden Verfahren (Visa, Pässe, etc.) erteilt! Sie ist nur für Notfälle bestimmt!
Der Bereitschaftsdienst ist ausschließlich für hilfsbedürftige Deutsche und EU-Bürger in Notlagen bestimmt und gilt zentral für Tadschikistan. Bitte beachten: Er ist erreichbar an Arbeitstagen jeweils ab 17:15 (am Freitag ab 14:00) bis Mitternacht (24:00 Uhr). An Wochenenden und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst von 08.00 Uhr bis Mitternacht (24:00 Uhr) erreichbar.
Geldverlust/Keditkartenverlust
Gewöhnlich bedarf es nur einiger Telefonate, um Geld von Deutschland nach Tadschikistan zu schicken. Etwas schwieriger wird es allerdings am Wochenende und besonders dann, wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben. In diesem Fall müssen Sie sich zuerst um Ihren Passersatz und ein Ausreisevisum kümmern.
- Sperren Sie Ihre EC- und Kreditkarten
- Lassen Sie sich aus Deutschland Geld nach Tadschikistan schicken
Das dauert nur wenige Stunden, wenn ein Ansprechpartner von Ihnen in Deutschland bei einer Filiale einer deutschen Partnerbank von Western Union den von Ihnen gewünschten Betrag einzahlt. Er wird dann umgehend an einen beliebigen Western-Union-Agenten in Kasachstan überwiesen.
1. Schritt: Finden Sie zunächst heraus, wo sich der Ihnen nächstgelegene Western-Union-Agent befindet.
2. Schritt: Bitten Sie dann Ihren Anprechpartner in Deutschland, den gewünschten Betrag sobald als möglich bei einer Filiale der ReiseBank AG oder der Postbank AG einzuzahlen
Wichtig: Ihr Ansprechpartner muss zur Einzahlung eine Geschäftsstelle einer der o.g. Banken aufsuchen, dort ein Datenerfassungsblatt ausfüllen, ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und den zu überweisenden Betrag inklusive Gebühr in EURO einzahlen. Ihr Ansprechpartner sollte unbedingt den Namen, Vornamen, ggf. Vatersnamen, Stadt und Land des Empfängers angeben. Er sollte außerdem gleich die Transaktionsnummer der Einzahlung (MoneyTransferControlNumber bzw. Referenznummer) erfragen und Ihnen mitteilen.
Wenn Sie keinen Angehörigen, Freund, Arbeitskollegen o.ä. erreichen können, besteht auch die Möglichkeit, Ihre Bank an Ihrem Wohnort anzurufen und diese zu bitten, von Ihrem deutschen Konto per Western Union einen vereinbarten Betrag zu überweisen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie sich Ihrer Bank gegenüber am Telefon legitimieren können.
3. Schritt: Holen Sie sich Ihr Geld bei dem von Ihnen benannten Western-Union-Agenten in Tadschikistan ab. Sie brauchen dazu ein Ausweisdokument, die auszahlungsrelevanten Daten (Vornamen und Nachname des Absenders, erwarteter Betrag und Versandland) sowie die Transaktionsnummer der Einzahlung. Wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben, können Sie sich unter Umständen auch mit einem Kennwort legitimieren. Das setzt aber eine Absprache mit der Bank Ihrer Wahl voraus.
Beachten Sie bitte:
Im günstigsten Falle nimmt eine Geldüberweisung über Western Union lediglich eine Stunde in Anspruch.
Passverlust
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Keine Sorge: in diesem Fall kann Ihnen die deutsche Botschaft in Duschanbe einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Nach Erteilung eines Ausreisevisums durch die tadschikischen Behörden können Sie Ihre Heimreise problemlos antreten.
Schritt 1: Melden Sie den Verlust Ihres deutschen Reisepasses bei der nächstgelegenen Dienststelle der tadschikischen Polizei. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Meldung des Verlusts. Bitte beachten Sie, dass man Ihnen dort keinen Dolmetscher stellen wird. Sie müssen dort ggf. zusammen mit einer der russischen/tadschikischen Sprache mächtigen Person vorsprechen.
Schritt 2: Kommen Sie mit dieser Bescheinigung an die deutsche Auslandsvertretung. Hier kann Ihnen ein „Reiseausweis als Passersatz“, der nur zur Rückkehr nach Deutschland innerhalb von maximal vier Wochen berechtigt, ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Sie ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Notfalls muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt erfolgen. Bitte bringen Sie zur Beantragung neben der Verlustanzeige und einem Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) auch zwei Passfotos mit. Der Reiseausweis kann direkt ausgestellt werden.
Sollten Sie nicht direkt nach Deutschland zurückkehren, sondern Ihre Reise fortsetzen wollen, so ist es möglich einen vorläufigen Reisepass zu beantragen (!Bitte prüfen Sie, ob dieser zur Einreise in die weiteren Reiseländer berechtigt – hier ggf. auch Visafragen klären!). Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses mit vorab die Ermächtigung durch die zuständige innerdeutsche Passbehörde erteilt werden. Die Bearbeitungszeit kann selbst für einen vorläufigen Reisepass – abhängig von der innerdeutschen Behörde – mehrere Tage betragen.
Schritt 3: Mit dem Reiseausweis/Vorläufigen Reisepass und der Verlustbescheinigung der Polizei erhalten Sie bei der Konsularabteilung des Außenministeriums ein Ausreisevisum für Tadschikistan, mit welchem Sie anschließend Ihre Rückreise nach Deutschland antreten können. Bitte beachten Sie, dass man Ihnen auch bei der Konsularabteilung keinen Dolmetscher stellen wird. Sie müssen dort ggf. zusammen mit einer der russischen/tadschikischen Sprache mächtigen Person vorsprechen.