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Urkundenbeschaffung

Mann unterschreibt Dokument

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Die Beschaffung tadschikischer Personenstandsurkunden durch die Botschaft ist meist ein sehr langwieriger und selten erfolgreicher Prozess. Es ist grundsätzlich nur möglich für deutsche Behörden im Amtshilfeverfahren tadschikische Urkunden zu beschaffen.

Beschaffung tadschikischer Urkunden

Die Beschaffung tadschikischer Personenstandsurkunden durch die Botschaft ist meist ein sehr langwieriger und selten erfolgreicher Prozess. Es ist grundsätzlich nur möglich für deutsche Behörden im Amtshilfeverfahren tadschikische Urkunden zu beschaffen.

Ein Ersuchen im Amtshilfeverfahren, muss es folgende Angaben enthalten:

  • Name (möglichst auch in kyrillischer Schreibweise, auch zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung bei Namensänderungen);
  • Geburtsdatum und Geburtsort;
  • Ort, Datum, genaue Behörde und Registernummer der ursprünglichen Beurkundung sowie
  • Kopie der Identitätsseite des Reisepasses oder des Personalausweises

Es ist hilfreich, wenn Kopien älterer Urkunden oder anderer Personenstandsdokumente beigefügt werden.

Die Anfrage wird über das tadschikische Außenministerium an die zuständige inländische Behörde weitergeleitet. Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa 6 Monate ab Erhalt der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann jedoch auch deutlich darüber liegen. In vielen Fällen werden Anfragen gar nicht beantwortet.

Die Botschaft bestätigt den Eingang des Ersuchens und erinnert in regelmäßigen Abständen an die Erledigung bei den tadschikischen Behörden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde geführt wird.

Die Botschaft berechnet für ihr Tätigwerden eine Gebühr von 30 EUR pro Ersuchen. Auslagen fallen nicht an.

Die Botschaft ist bemüht, alle Ersuchen so zügig wie möglich zu bearbeiten, und bittet wegen des hohen Geschäftsanfalls, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

Hinweis: Inländische Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen Amts mitbenutzen.

Privatpersonen sollen sich direkt an die Behörde wenden, bei der die Registrierung (Geburt/Heirat etc.) vorgenommen wurde.

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