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Schengen-Visa (bis zu 90 Tagen)
Visumetiketten, © Thomas Köhler/photothek.de
Schengen-Visa berechtigen zur Einreise für kurzfirstige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) in den Staaten des Schengener Abkommens.
- Für welche Länder kann ich ein Visum beantragen in Duschanbe?
- Wo kann ich mein Visum beantragen?
- Muss ich mein Visum persönlich beantragen?
- Welche Unterlagen benötige ich?
- Wann muss ich meinen Antrag stellen?
- Wie viel kostet es ein Schengen-Visum zu beantragen?
- Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers Visametric oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?
- Die Merkblätter zu Schengen-Visa finden Sie unter dem folgenden Link:
Für welche Länder kann ich ein Visum beantragen in Duschanbe?
Die Deutsche Botschaft Duschanbe erteilt für 12 Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens neben Deutschland Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 90 Tage im Halbjahr):
- Belgien,
- Finnland,
- Frankreich,
- Italien,
- Luxemburg,
- Niederlande,
- Norwegen,
- Österreich,
- Portugal,
- Schweden,
- Spanien.
- Griechenland
Wenn Sie in ein anderes Schengen Land reisen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Tadschikistan zuständige Vertretung des Landes, in welches Sie reisen möchten.
Wo kann ich mein Visum beantragen?
Anträge auf Schengen-Visa können seit der Einführung des neuen Visakodex zum 02.02.2020 ausschließlich beim Dienstleister VisaMetric gestellt werden.
Muss ich mein Visum persönlich beantragen?
Ja, grundsätzlich müssen Schengen-Visaanträge persönlich gestellt werden. Ausgenommen von der Verpflichtung zu persönlichen Vorsprache sind Inhaber von Diplomatenpässen und sogenannte Vielreisende, sofern Fingerabdrücke bei einem früheren Antrag auf ein Schengen Visum, der vor weniger als 59 Monaten gestellt wurde, bereits erfasst wurden (siehe hierzu Informationen zum VIS).
Welche Unterlagen benötige ich?
Die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung können Sie unseren Merkblättern entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und persönliche unterschriebene Anträge, die vom Antragsteller persönlich abgegeben werden, angenommen werden können. Sie können die Anträge auch über das VIDEX Portal online ausfüllen und ausgedruckt zur Antragstellung mitbringen (siehe Elektronisches Antragsformular).
Wann muss ich meinen Antrag stellen?
Anträge sind frühestens sechs Monate bis spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise einzureichen. Über zulässige Anträge wird innerhalb von 15 Kalendertagen nach deren Einreichung entschieden. Dieser Zeitraum kann im Einzelfall auf höchstens 45 Kalendertage verlängert werden, insbesondere wenn der Antrag weiteren Prüfungen unterzogen werden muss.
Wie viel kostet es ein Schengen-Visum zu beantragen?
Grundsätzlich sind Visa gebührenpflichtig. Die Gebühren für ein Schengenvisum gem. Art. 16 Abs. 1 VK erhöhen sich ab dem 11.06.2024 auf 90 EUR.
Die Gebühren ein Schengenvisum für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren gem. Art. 16 Abs. 2 VK erhöhen sich ab dem 11.06.2024 auf 45 EUR.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr in Somoni (zum aktuellen Kurs) in bar bei Antragstellung zu zahlen ist und dass sie im Falle einer Ablehnung nicht - auch nicht anteilig - erstattet werden kann.
Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers Visametric oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:
a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VisaMetric [Anmerkung: Entfällt, falls kein eDL vorhanden.]
c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.
Die Merkblätter zu Schengen-Visa finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.visametric.com/Tajikistan/Germany/de/p/erforderliche-unterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Terminbuchung und auch die Informationsmaterialien kostenfrei sind.