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Aufnahme biometrischer Daten bei Schengenvisa

Schengen Visum

Schengen Visum, © colourbox

Artikel

Ab dem 14.11.2013 werden auch bei der Beantragung von Schengen-Visa Fingerabdrücke genommen.

Für Schengenvisa ist seit dem 13. November 2013 die Aufnahme biometrischer Daten erforderlich.

Dabei ist es den Visastellen nun möglich,Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten über das erstmals 2011 gestartete VIS System auszutauschen. Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit - auch für den Antragsteller - zu erhöhen.

Durch das VIS ergeben sich einige Änderungen:

  • Antragsteller müssen zur ersten Beantragung eines Visums persönlich erscheinen, damit biometrische Daten erfasst werden können: Vom Antragsteller werden zehn Fingerabdrücke und ein Foto erfasst.
  • Bei nachfolgenden Anträgen innerhalb von fünf Jahren können die in der VIS-Datei gespeicherten Fingerabdrücke jedoch wieder verwendet werden, so dass eine persönliche Vorsprache dann entfallen kann.
  • Bei der Einreise in die Schengener Staaten haben die Grenzbehörden die Möglichkeit, die Identität des Reisenden durch Zugriff auf das VIS zu überprüfen.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission hier

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