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Bundestagswahl 2025: Informationen zur Wahlteilnahme
Briefwahl, © colourbox
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.
Merkblatt mit Informationen zur Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Bekanntmachung für Deutsche