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Allgemeine Hinweise zu Visa und Einreise

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild Arrival

Einreise nach Deutschland, © dpa

Artikel

Grundsätzlich besteht für die Einreise nach Deutschland für tadschikische Staatsangehörige die Visumpflicht. Diese besteht unabhängig von der Reisedauer oder dem Reisegrund.

Wer ist für die Visumerteilung zuständig?

Kraft Gesetz sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich (Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst).

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Botschaft Duschanbe, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz in Tadschikistan hat.

Welches Visum benötige ich?

Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Aufenthalten von maximal 90 Tagen und langfristigen Aufenthalten von über 90 Tagen. Hier finden Sie eine Tabelle.

Zur Antragstellung muss vorab ein Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft gebucht werden.

Wichtiger Hinweis:

Wegen der hohen Nachfrage nach Visaterminen kann es bei der Terminvergabe zu längeren Wartezeiten kommen. Die Botschaft bittet daher Anträge frühzeitig zu stellen. Bei medizinischen oder humanitären Notfällen bittet die Botschaft um Kontaktaufnahme mit der Konsularabteilung über das Kontaktformular.

Was tun, wenn ich eine Ablehnung erhalten habe?

Sollte ihr Visumantrag abgelehnt worden sein, so können Sie gegen die Entscheidung der Botschaft remonstrieren. Informationen hierfür finden Sie auf unserem Merkblatt.


Weitere Informationen

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