Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Personalausweise und eID-Karten

Personalausweis

Der offizielle Muster für den neuen Personalausweis für Bürger der Bundesrepublik Deutschland am Mittwoch (24.08.2011) in Aue (Erzgebirgskreis). Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat bietet auf Wunsch eine online-Ausweisfunktion und eine elektronische Signatur. Foto: Peter Endig ZB/lsn, © dpa-Zentralbild

13.10.2022 - Artikel

Allgemeine Informationen

Der seit November 2010 ausgestellte Personalausweis hat ein Scheckkartenformat und ist mit einem elektronischen Chip ausgestattet. Auf Wunsch können als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal - neben dem Lichtbild - Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Personalausweise werden immer mit eingeschalteter Online-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis eID) hergestellt und ausgegeben. Dazu erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Die eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen. Die Botschaft Duschanbe besitzt zum aktuellen Zeitpunkt kein Kartenlesegerät.

Mit der eID können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in der oder im des Bundesministeriums des Innern.

Zuständigkeiten

Bis zum 31.10.2022 ist die deutsche Botschaft in Astana (Kasachstan) die zuständige Behörde für die Ausstellung von Personalausweisen für Deutsche mit Wohnsitz in Tadschikistan. Ab dem 01.11.2022 können Deutsche mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Tadschikistan Personalausweise an der Deutschen Botschaft Duschanbe beantragen.

Solange Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist die deutsche Behörde an Ihrem melderechtlichen Wohnsitz für Ihren Antrag zuständig, auch wenn Sie faktisch im Ausland leben. In einem solchen Fall kann die Botschaft Ihren Antrag zwar bearbeiten, aber es wird eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr fällig und die Ausstellung des Personalausweises erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige deutsche Behörde.

Persönliche Vorsprache

Personalausweise müssen in der Botschaft grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt und dort abgeholt werden. Das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei der Personalausweisbehörde ist zur elektronischen Fingerabdruckerfassung und zum Zwecke einer sicheren Identifizierung erforderlich. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten scheidet damit regelmäßig aus.

Notwendige Unterlagen

Mit dem Antrag ist folgendes einzureichen:

  • 1 aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 3 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • alter Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Abmeldebescheinigung (falls Sie aus Deutschland nach Tadschikistan gezogen sind)
  • Wohnsitznachweis (Registrierung in Tadschikistan)
  • ggf. Heiratsurkunde / Namensbescheinigung (sollte sich Ihr Name geändert haben)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis / Einbürgerungsurkunde (sollten Sie zum ersten Mal einen deutschen Personalausweis beantragen)

Bitte lesen Sie vor Beantragung des Personalausweises auch die Hinweise zur Online-Ausweisfunktion.

Sie müssen bei der Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben.

Gebühren

Die angegebenen Gebühren sind bar in Landeswährung (TJS) bei Antragstellung zu bezahlen und enthalten bereits den Servicezuschlag, der für die Beantragung an einer deutschen Auslandsvertretung anfällt.

Art der Leistung
Gebühr
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahren
67,00 €
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren
52,80 €
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit
13,00 €

Bearbeitungsdauer

Personalausweise werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Ist der Antrag zudem unvollständig, oder ist die antragstellende Person noch in Deutschland gemeldet, verzögert sich die Bearbeitung. Die Bearbeitung kann sich auch verzögern, wenn sich der Name der antragstellenden Person in der Vergangenheit geändert hat oder eine Namenserklärung nötig ist. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte unbedingt vorab an die Botschaft Duschanbe, um offene Fragen zu klären.

Abholung

Sobald Ihr Personalausweis abholbereit ist, wird die Botschaft Sie kontaktieren.

Volljährige Antragsteller*innen können ihren Personalausweis nur persönlich abholen. Personalausweise minderjähriger Antragsteller*innen können von einem sorgeberechtigten Elternteil abgeholt werden. Ihren Personalausweise können Sie nur dann abholen, wenn Sie davor den Erhalt des dazugehörigen PIN-Briefs bestätigen. Eine Abholung des PIN-Briefs und des Personalausweises zum gleichen Zeitpunkt erfolgt auf eigene Gefahr.

Sie müssen bei Abholung Ihres Personalausweises Ihren alten Personalausweis (sofern vorhanden) zur Entwertung vorlegen.

Ein Versand des Personalausweises per Post ist nicht möglich.

Sie können Ihren Personalausweis ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der Pass- und Visastelle der Botschaft Duschanbe.

eIDKarte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG) in Kraft getreten. Ab dem 01.11.2022 stellt auch die Botschaft Duschanbe eID-Karten aus.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen finden Sie hier.


Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Downloads

Antragsformular für volljährige Antragsteller*innen

Antragsformular für minderjährige Antragsteller*innen

nach oben