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Kindernachzug

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Artikel

Wenn Sie bereits in Deutschland leben und Ihr Kind zu Ihnen nach Deutschland ziehen soll oder Sie gemeinsam umziehen wollen nach Deutschland, so finden Sie hier die nötigen Informationen.

Allgemeine Informationen

Der Nachzug von Kindern zu den Eltern ist nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Ab dem 16. Lebensjahr müssen die Kinder zu den genannten Voraussetzungen zusätzlich deutsche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 nachweisen.

Unterlagen zur Antragstellung:

Die notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserem Merkblatt. Bitte achten Sie darauf Ihren Antrag früh genug vor der geplanten Ausreise zu stellen, mindestens 2 Monate zuvor. Für die Antragstellung müssen Sie sich für einen Termin in unserem Terminvergabesystem (Kategorie Nationale Visa).

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern

Visagebühren

Die Visumgebühr beträgt 75€ und ist bar nur in Somoni bei Antragstellung zu bezahlen. Es gilt der jeweilige Tageskurs der Zahlstelle der deutschen Auslandsvertretung. Das Visum zum Nachzug zum deutschen Kind ist von den Visagebühren befreit.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Pass erfüllen

1. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, als das an der Botschaft beantragte Visum.

2. Im Reisepass müssen noch mindestens zwei freie Seiten vorhanden sein, in die Visa eingeklebt werden können.

3. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beantragung des Visums ausgestellt worden sein.

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Wenn Sie bereits in Deutschland leben und Ihr Kind zu Ihnen nach Deutschland ziehen soll oder Sie gemeinsam umziehen wollen nach Deutschland, so finden Sie hier die nötigen Informationen.

Der Nachzug von Kindern zu den Eltern ist nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Ab dem 16. Lebensjahr müssen die Kinder zu den genannten Voraussetzungen zusätzlich deutsche Sprachkenntnisse auf dem Referenzniveau C1 nachweisen.

Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)

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